01.09.2020
Am 1. Juli 2020 ist in Baden-Württemberg die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – Corona VO Sport) in Kraft getreten.
Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstands unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen.